Entlastungsbetrag – Unterstützung für Ihren Alltag
1.572 € zusätzlich zum Pflegegeld – für mehr Entlastung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat – das sind 1.572 € im Jahr. Dieses zusätzliche Budget ist zweckgebunden und kann gezielt für Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Ob Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung beim Einkaufen – der Entlastungsbetrag ermöglicht Ihnen wertvolle Entlastung und mehr Lebensqualität im Alltag.
Nutzen Sie Ihren Anspruch – ich berate Sie
gerne!
Bei Fragen zur Abrechnung oder zur konkreten Nutzung des
Entlastungsbetrags stehe ich Ihnen jederzeit unterstützend zur
Seite.
Verhinderungspflege – Entlastung, wenn Sie eine Pause brauchen
2.528 € zusätzlich zum Pflegegeld – für mehr Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann genutzt werden, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt – z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Entlastung.
Die Verhinderungspflege umfasst 1.685 € pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 843 € pro Jahr aus dem Budget der Kurzzeitpflege verwendet werden – so stehen insgesamt 2.528 € jährlich für Unterstützung zur Verfügung.
Ob Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder individuelle Betreuung – die Verhinderungspflege bietet Ihnen finanzielle Mittel, um eine zuverlässige Vertretung oder ergänzende Hilfe zu organisieren.
Nutzen Sie diese Möglichkeit – ich berate Sie
gerne!
Bei Fragen zur Antragstellung, zur Abrechnung oder zur
konkreten Nutzung der Verhinderungspflege stehe ich Ihnen
jederzeit zur Seite.
Haushaltshilfe bei Krankheit oder nach einer Operation
Unterstützung im Alltag – wenn Sie vorübergehend Hilfe benötigen
Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung, einer Operation oder während einer Krebsbehandlung vorübergehend nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt selbst zu führen, haben Sie einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf eine Haushaltshilfe – ganz unkompliziert über Ihre Krankenkasse.
Beispiele für einen Anspruch:
Anspruchsdauer:
Kostenübernahme: Die Krankenkasse übernimmt in
der Regel 90 % der Kosten.
Ihr Eigenanteil liegt lediglich bei 1,25 € bis 3,35 €
pro Stunde.
Wichtig zu wissen:
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist im § 38 SGB
V gesetzlich geregelt.
Ich berate Sie gerne persönlich und individuell zu Ihrem Fall – damit Sie die Unterstützung bekommen, die Sie verdienen.