Entlastungsbetrag – Unterstützung für Ihren Alltag
1.572 € zusätzlich zum Pflegegeld – für mehr Entlastung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1
haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von
131 € pro Monat – das entspricht 1.572 € im
Jahr.
Dieses zusätzliche Budget ist zweckgebunden
und kann gezielt für Leistungen zur Unterstützung im
Alltag eingesetzt werden.
Ob Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Arztterminen, Unterstützung beim Einkaufen oder einfach mehr Gesellschaft im Alltag – der Entlastungsbetrag schafft wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige und mehr Lebensqualität für die Pflegebedürftigen selbst.
💬 Mein Angebot:
Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Anspruch optimal zu nutzen und
begleite Sie auf Wunsch auch bei der Antragstellung oder der
Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Die Abrechnung kann – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse erfolgen.
Persönlich. Menschlich. Unterstützend.
Ich berate Sie gerne persönlich und individuell zu Ihrem Fall – damit Sie die Unterstützung bekommen, die Sie verdienen.
Rechtlicher Hinweis
Ich biete keine pflegerischen oder medizinischen
Leistungen an.
Alle Angaben zu Leistungen und Beträgen beruhen auf den
gesetzlichen Regelungen nach SGB XI, Stand
2025.
Hinweis: Beträge können je nach aktueller Gesetzeslage leicht variieren. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit.